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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18 (https://dejure.org/2019,86296)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.06.2019 - L 2 BA 107/18 (https://dejure.org/2019,86296)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - L 2 BA 107/18 (https://dejure.org/2019,86296)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R

    Beitragsnachforderung - Aushilfsfahrer - geringfügig entlohnte Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18
    Regelmäßig in diesem Sinne ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats eine Beschäftigung, die bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll (BSG, Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6, Rn. 21; Urteil vom 05. Dezember 2017 - B 12 KR 16/15 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 8, Rn. 11).

    Dafür kann namentlich sprechen, die Arbeitgeberin auf die weitere Arbeitsbereitschaft ihrer bereits erfahrenen Mitarbeiter angewiesen ist (BSG, Urteil vom 05. Dezember 2017, aaO, Rn. 12).

    Mit der Regelung über die Versicherungsfreiheit zeitgeringfügiger Beschäftigungen soll dafür gesorgt werden, dass nicht wegen einer nur gelegentlichen und vorübergehenden Tätigkeit Personen der Versicherungspflicht unterworfen werden, für deren Beschäftigung diese nicht passt und die davon bei der jeweilig kurzen Dauer des Versicherungsverhältnisses in der Regel nur Kosten und Umstände, aber keinen entsprechenden Nutzen haben werden (so die Begründung zum Entwurf der RVO, RT-Drucks 1909/10 zu Nr. 340 S 150; vgl. auch BSG, Urteil vom 05. Dezember 2017, aaO, Rn. 17).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, U.v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).

    Ausschlaggebend für die rechtliche Einordnung entsprechender Tätigkeiten sind in solchen Fallgestaltungen die Verhältnisse nach Annahme - also bei Durchführung - des einzelnen Auftrags (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).

  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18
    Regelmäßig in diesem Sinne ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats eine Beschäftigung, die bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll (BSG, Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6, Rn. 21; Urteil vom 05. Dezember 2017 - B 12 KR 16/15 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 8, Rn. 11).

    Damit gibt es im vorliegenden Fall insbesondere keine tatsächliche Grundlage, um festzustellen zu können, dass eine konkrete Personengruppe als sog. "Pool" namentlich im Rahmen einer seit Jahren bestehenden Betriebspraxis zur Bewältigung des Arbeitsbedarfs herangezogen wurde (vgl. zu entsprechenden - im vorliegenden Fall gerade nicht festzustellenden - Fachgestaltungen: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. März 2014 - L 1 KR 222/09 -, Rn. 18, juris, und BSG, Urteil vom 07. Mai 2014, aaO, Rn. 22).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 558/15

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Betriebsprüfung; Widersprüchlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18
    Mit der am 9. Dezember 2015 eingelegten damaligen Berufung (L 2 R 558/15) hat die Klägerin insbesondere vorgetragen, dass der Einsatz der Helfer bei früheren Betriebsprüfungen nicht beanstandet worden sei.

    In dem damaligen Berufungsverfahren L 2 R 558/15 hat der Senat mit Urteil vom 20. April 2016 das Urteil des Sozialgerichts vom 11. November 2015 aufgehoben und die Sache an das Sozialgericht zurückverwiesen.

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 5/99 R

    Keine Rechtswirkung bei inhaltlicher Widersprüchlichkeit der Entscheidungsgründe,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18
    Dieser Umstand sei von Amts wegen im Rechtsmittelverfahren zu berücksichtigen und müsse dazu führen, dass das angefochtene Urteil aufgehoben werde (BSG, Urteil vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 31/80 -, SozR 1500 § 136 Nr. 6 mit weiteren Nachweisen, u.a. auch unter Bezugnahme auf das vom Senat bereits im Urteil vom 20. April 2016 herangezogene Urteil des BGH vom 06. März 1952 - IV ZR 80/51 -, BGHZ 5, 240; im gleichen Sinne auch BSG, Urteil vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 5/99 R - juris).

    Eine grundsätzlich zulässige und gebotene Auslegung der erstinstanzlichen Urteilsformel (BSG, Urteil vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 5/99 R -, Rn. 24, juris mwN; Keller in Meyer/Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl., § 136 Rn. 5c f.) führe nicht weiter, weil sich auch unter Heranziehung der Entscheidungsgründe kein eindeutiges Ergebnis erzielen lasse.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 BA 48/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18
    Die gegen dieses Urteil von Seiten der Klägerin eingelegte frühere Berufung (L 2 BA 48/18) der Klägerin hatte insofern Erfolg, als die Sache im Urteil vom 19. September 2018 unter Aufhebung des angefochtenen Urteils wiederum an das Sozialgericht zurückverwiesen worden ist.

    Bezeichnenderweise hätten die Beteiligten vor der damaligen (im Ergebnis zur einvernehmlichen Annahme einer unzureichenden Bestimmtheit des seinerzeit angefochtenen Urteils auf Seiten der Beteiligten führenden) mündlichen Verhandlung im Verfahren L 2 BA 48/18 sehr unterschiedliche Einschätzungen hinsichtlich des gebotenen Verständnisses des erstinstanzlichen Urteils vertreten.

  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18
    Aus dem Umstand, dass jemand stets aufs Neue seine Entschließungsfreiheit betätigen kann, einen weiteren Auftrag anzunehmen und damit eine weitere Vertragsbeziehung zu begründen oder nicht, können (zwingende) Schlüsse weder in der einen - Beschäftigung - noch in der anderen Richtung - selbstständige Tätigkeit - gezogen werden (BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 19).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18
    Da die Unerweislichkeit einer Tatsache im Zweifel zu Lasten desjenigen Beteiligten, der aus ihr eine ihm günstige Rechtsfolge herleiten will, geht (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R -, BSGE 96, 238), trägt in Fällen der vorliegenden Art der Sozialversicherungsträger, der Beitragsansprüche nach §§ 172 Abs. 3 SGB VI und § 249 b SGB V geltend machen will, die materielle Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen einer im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV "regelmäßigen" Beschäftigung.
  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18
    Beispielsweise verfügt bei Leiharbeitsverhältnissen der Entleiher über ein Weisungsrecht gegenüber dem Leiharbeitnehmer; dessen ungeachtet steht der Leiharbeitnehmer aber in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher (BSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R -, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8) und ist auch in dessen Betrieb im Rechtssinne eingegliedert.
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 222/09

    Entgeltgeringfügige Beschäftigung

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von

  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 31/80

    Zur Unwirksamkeit eines Urteils wegen Unbestimmtheit - Förderung von

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